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Samstag, 31. Juli 2010

Rechtliches

Welche rechtliche Basis hat der Arbeitskräftepool?

Ein Ergänzungstarifvertrag auf der Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (§ 1, Abs. 3) erlaubt es den Unternehmen, Mitarbeiter auszutauschen, ohne dass diese hierfür die ansonsten obligatorische Erlaubnis benötigen.

Der Ergänzungstarifvertrag wird - zunächst für die Metall- und Elektroindustrie - in der Region Hamm/Unna im Oktober 2006 abgeschlossen. Die Ausweitung auf andere Branchen (Chemische Industrie) ist eingeleitet.

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Wer trägt das Risiko bei Krankheit, Arbeitsunfall, Wegeunfall?

Der abgebende Betrieb. Bei ihm bleibt der Arbeitnehmer krankenversichert.

Beides. Die Berufsgenossenschaft des abgebenden Unternehmens tritt ein.

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In wessen Unfallstatistik geht ein Arbeitsunfall ein?

In die Statistik des abgebenden Unternehmens.

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