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Samstag, 31. Juli 2010

Rechtliches

Wer haftet für Schäden, die ein Arbeitnehmer im aufnehmenden Unternehmen verursacht?

Hierfür haftet die Betriebshaftpflicht des aufnehmenden Unternehmens.

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Welche Verantwortung, bezogen auf die Vermeidung von Arbeitsunfällen, trägt das aufnehmende Unternehmen?

Der aufnehmende Betrieb ("Entleiher") ist beim Einsatz von FLEXPOOL-Mitarbeitern dafür verantwortlich, dass die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes (insb. bezüglich Arbeitszeit und -si­cher­heit) eingehalten werden.

Dem aufnehmenden Betrieb obliegt es, die Mitarbeiter vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des Arbeitsplatzes vertraut zu machen und ggf. die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung zu stellen. Dies sollte kurz schriftlich festgehalten und dem abgebenden Unternehmen mitgeteilt werden.

Bei einem Arbeitsunfall eines FLEXPOOL-Mitarbeiters, ist der aufnehmende Betrieb verpflichtet, den abgebenden Betrieb unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 1553 Abs. 4 RVO vorgenommen werden kann. Außerdem muss der aufnehmende Betrieb Berufsunfälle sofort seiner eigenen Berufsgenossenschaft melden.

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