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Samstag, 31. Juli 2010

Personal

Wie erfahren Arbeitnehmer/innen von der Anfrage des Leihbetriebes?

Der eigene Arbeitgeber informiert schriftlich über die angefragte Tätigkeit, ihre Dauer, die Arbeitszeiten etc.
Der Arbeitnehmer erklärt sich schriftlich mit dem Angebot einverstanden (Annahmeerklärung).

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Wie werden die Arbeitnehmer vergütet?

Der Arbeitnehmer erhält mindestens den bisherigen Verdienst.
- bei Leistungsentgelt: Grundlage ist der Durchschnitt der letzten sechs Monate
- bei Zeitentgelt: es gilt das Grundentgelt zzgl. tariflicher Leistungszulagen und evtl. übertariflicher Zulagen
Sonstige variable Entgeltbestandteile werden dann gezahlt, wenn sie aufgrund der Tätigkeit im aufnehmenden Betrieb tatsächlich anfallen.
Erfolgt der Einsatz in einer höherwertigen Tätigkeit ist dieses Entgelt Basis für die Entlohnung.

Fällt im aufnehmenden Betrieb ein höheres wöchentliches Arbeitszeitvolumen an als im Stammbetrieb, werden die Stunden gesondert erfasst. Der Stammbetrieb schafft einen Ausgleich in Zeit oder Geld.

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