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Samstag, 31. Juli 2010

Betriebsrat

Können Arbeitnehmer auch gegen ihren Willen verliehen werden?

Nein, die Teilnahme am Pool ist freiwillig. Die Entsendung bedarf der Zustimmung des/der Beschäftigten - niemand wird gezwungen. Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, ist auch dessen Zustimmung zur Entsendung erforderlich. Dies gilt ebenso für das aufnehmende Unternehmen.

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