Sonntag, 5. Februar 2012
Betriebsrat
Können Arbeitnehmer auch gegen ihren Willen verliehen werden?
Nein, die Teilnahme am Pool ist freiwillig. Die Entsendung bedarf der Zustimmung des/der Beschäftigten - niemand wird gezwungen. Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, ist auch dessen Zustimmung zur Entsendung erforderlich. Dies gilt ebenso für das aufnehmende Unternehmen.




