G.I.B. Info - Arbeitskräftepools
Flexicurity in Arbeitgeber- Zusammenschlüssen zur befristeten Personalüberlassung
- Auszug aus G.I.B. Info 4.06 -
Unternehmen brauchen mehr Flexibilität, Beschäftigte mehr Sicherheit. Flexicurity, die Kombination aus beidem, ist die Lösung. In Arbeitgeberzusammenschlüssen zur befristeten Personalüberlassung scheint Flexicurity zumindest in Ansätzen zu gelingen. Auf dem G.I.B.-Workshop zum Thema „Mobilität und Transfer" am 19. Oktober 2006 in Oberhausen, gefördert aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), diskutierten Expertinnen und Experten aus mehreren EU-Ländern über geeignete Flexicurity-Strategien. Globalisierung und technischer Fortschritt verlangen flexible Arbeitsmärkte, flexible Beschäftigung und eine flexible Arbeitsorganisation. Nur so können Unternehmen produktiv arbeiten und ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Damit steigen zugleich die Anforderungen an die Veränderungsbereitschaft der Beschäftigten. Doch die brauchen zugleich Sicherheit. Personalüberlassung in Arbeitgeberzusammenschlüssen – Vereinigungen von Unternehmen, die ihren Mitgliedsbetrieben qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen – können die teils divergierenden Interessen ausbalancieren, denn sie kombinieren betriebliche Flexibilitätserfordernisse mit dem Bedürfnis der Beschäftigten nach Arbeitsplatz- und Einkommenssicherheit.
- Auszug aus G.I.B. Info 4.06 -
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Vollständige Ausgabe der G.I.B. Info 04/2006 unter:
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